AGBs

01: Vertrag
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (online/schriftlich/mündlich) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule FAHRLOKAL GmbH bietet dir unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.

02: Fahrlehrer
Die Fahrlehrer der Fahrschule FAHRLOKAL GmbH sind im Besitz des Fahrlehrerausweises Kategorie B mit eidg. Fachausweis zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht und werden die Ausbildung gemäss den aktuellen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages (siehe Punkt 01:) stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

03: Fahrschulfahrzeug
Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.

04: Fahrstunden
Eine Fahrstunde dauert 60 Minuten und besteht aus Begrüssung, Instruktionen, praktischem Fahren und Schlussbesprechung. Die Unterrichtssprachen sind Schweizerdeutsch, Hochdeutsch, Italienisch; zur Not auch Französisch und Englisch.

05: Terminverschiebungen und Absagen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Die Abmeldung muss telefonisch oder per Textnachricht (SMS oder WhatsApp) erfolgen. Es gilt jeweils der Zeitpunkt der eingegangenen Meldung. Abmeldungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden. Nicht davon betroffen sind zu kurzfristige Abmeldungen infolge Krankheit oder Unfall (ein ärztliches Zeugnis ist dem Fahrlehrer auf dessen Verlangen – vor allem bei häufigen Vorkommnissen – vorzuweisen) oder aufgrund von Vorfällen höherer Gewalt ohne Selbstverschulden (wie etwa Zugausfall oder massiver Stau der öffentlichen Verkehrsmittel). Zu kurzfristige Absagen wegen Überstunden bei der Arbeit, Terminkollisionen oder Ähnliches müssen ebenfalls zum vollen Preis verrechnet werden. Dieser Abschnitt wird jeweils strikt eingehalten, da für den Fahrlehrer jede kurzfristige Absage einem Arbeitsausfall und daher einem Lohnausfall gleichkommt.

06: Zu spätes Erscheinen und/oder Nichterscheinen ohne vorherige Absage
Zu spätes Erscheinen oder Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen (z.B. Termin vergessen, verschlafen oder keine Lust) gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers. Bist du 15 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn und ohne den Fahrlehrer zu informieren noch nicht eingetroffen, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet, länger zu warten. Die Kosten für die gesamte Fahrstunde gehen dabei zu deinen Lasten. Also Wecker stellen und/oder einen Reminder in deine Agenda setzen. 

07: Fahrfähigkeit
Falls Zweifel an deiner Fahrfähigkeit aufgrund von Medikamenten, Drogen oder Alkoholkonsum bestehen, wird die Lektion jederzeit und ohne Rückerstattung (Geld und/oder Ersatzfahrstunde) abgebrochen.

08: Versicherung und Haftung
Du bist während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule FAHRLOKAL GmbH versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Selbstbehaltkosten. Ist der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. In diesen Fällen gehen sämtliche Kosten zulasten des Fahrschülers.

09: Bezahlung
Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gilt der Fahrstundenpreis zur Zeit der Anmeldung für die gesamte Ausbildung. Die Fahrstunden sind jeweils zu Beginn jeder Fahrstunde in Bar oder via Twint zu begleichen. Pakete müssen spätestens vor der 3. Fahrstunde bezahlt werden. Eine Ratenzahlung unserer Paketangebote ist ausdrücklich nicht möglich. Erfolgt bis zum Zahlungstermin keine oder keine vollständige Zahlung, werden keine weiteren Fahrstunden bis zur kompletten Zahlung des Paketangebots erteilt. Es erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 20. Erfolgt auch nach der 1. Mahnung keine oder keine vollständige Zahlung, wird eine Betreibung eingeleitet. Die dadurch entstandenen Kosten werden zu 100% auf dich abgewälzt.

10: Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Die Fahrlehrer der Fahrschule Fahrschule FAHRLOKAL GmbH melden dich zur praktischen Führerprüfung an, sobald du die Prüfungsreife erreicht hast. Eine Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt erst nach erfolgreichem Bestehen einer internen Probeprüfung. Du hast das Recht, dich selbst und ohne Zustimmung des entsprechenden Fahrlehrers privat für die praktische Führerprüfung anzumelden. Jedoch ist du in diesem Fall selbst für ein geeignetes Prüfungsfahrzeug und eine entsprechende Begleitperson für den Prüfungstag verantwortlich.

11: Bussen
Bussgelder, welche auf dein eindeutiges Verschulden zurückzuführen sind, gehen zu deinen Lasten.